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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen JS Tunings (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Leistungen am Fahrzeug.
Es wird unterschieden zwischen:
- Verbrauchern (§13 BGB)
- Unternehmern (§14 BGB)
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich:
- Softwareoptimierung (Chiptuning)
- Diagnoseleistungen
- softwaretechnische Anpassungen
Ein konkreter Erfolg (z. B. Leistungssteigerung oder Verbrauchsreduzierung) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Terminvereinbarung
- Auftragserteilung
- Beginn der Leistungsausführung
§4 Preise und Zahlung
- Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. (bei Verbrauchern)
- Zahlung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung
- Der Anbieter ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- alle relevanten Fahrzeugdaten korrekt anzugeben
- bestehende Umbauten offenzulegen
- das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand bereitzustellen
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben beruhen.
§6 Besondere Hinweise zum Chiptuning und softwaretechnische Anpassungen
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass:
- durch die durchgeführten Änderungen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann
- das Fahrzeug ggf. nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf
- ein Verlust des Versicherungsschutzes eintreten kann
- eine Eintragungspflicht bestehen kann
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
§7 Technisches Risiko
Dem Kunden ist bekannt, dass:
- durch Leistungssteigerungen eine erhöhte thermische und mechanische Belastung entsteht
- dies zu erhöhtem Verschleiß oder Schäden führen kann
- insbesondere Motor, Getriebe, Turbolader und Nebenaggregate betroffen sein können
Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs oder einzelner Komponenten.
§8 Kein Erfolg geschuldet
Angaben zu:
- Leistungssteigerung
- Drehmoment
- Verbrauch
stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Das Ergebnis hängt maßgeblich vom individuellen Zustand des Fahrzeugs ab.
§9 Haftung
Der Anbieter haftet:
- uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur:
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
Eine Haftung für:
- Motorschäden
- Getriebeschäden
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Nutzung auf eigene Gefahr
Der Kunde bestätigt, dass:
- ihm die technischen und rechtlichen Risiken bewusst sind
- er das Fahrzeug auf eigene Verantwortung nutzt
- er für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich ist
§11 Zustand des Fahrzeugs
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- bereits vorhandene Vorschäden
- Verschleiß
- ungeeignete oder nicht abgestimmte Hardware
§12 Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn das Fahrzeug übergeben wurde und keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§13 Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Unternehmer gilt:
- Gewährleistungsfrist: 12 Monate
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen
§14 Terminabsagen
Termine müssen mindestens 4 Stunden vorher abgesagt werden.
Bei kurzfristiger Absage kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
§15 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Dieses erlischt, wenn:
- der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird und
- der Kunde dies bestätigt
§16 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Für Unternehmer:
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
§17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 13.04.2026