Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Johann Schanz Tunings


1. Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma Johann Schanz Tunings (Verkäufer) nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind.


2. Lieferumfang
Der Verkäufer liefert die Kennfeldoptimierung oder einen programmierten Chip. Die Installation übernimmt der Käufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.


3. Gefahrübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Käufers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Käufer die Annahme der gelieferten 
Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Käufer zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist 
der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines
Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem 
Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
 

4. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport - und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der 
Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass die 
Kennfeldoptimierung, oder anderen elektronischen Bauteilen bei der Absendung funktionstüchtig sind. Dem Käufer ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung der 
Kennfeldoptimierung/Softwareoptimierung/Chiptuning, Leistungserhöhende elektronische Bauteile, Deaktiverung der Abgasrückführungsventil, Deaktivierung des Adblue Systems und Deaktiverung des Partikelfilters zum Erlöschen der 
allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für 
Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn die genannten Programmierungen im Fahrzeug installiert wurden. Ebenso haftet der Verkäufer nicht 
für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund der Kennfeldoptimierung oder anderer elektronischer Bauteile entstehen 
können. Etwaige Ansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.
 

5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist, spätestens bei der Lieferung fällig 
und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware, Programmierung bei 
dem Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät ( verl. Eigentumsvorbehalt ). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die 
Urheber - und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen 
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es 
unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen 
des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Käufer Kaufmann ist 
und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.
 

6. Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene 
Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Käufer danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der 
Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus 
konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben. 
Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des 
Verkäufers zurückzuführen ist.


7. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei 
Neufahrzeugen durch Installation der Kennfeldoptimierung die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer 
seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation 
durch den Käufer, setzt voraus, dass der Käufer die Kennfeldoptimierung fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Software 
zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Kennfeldoptimierung darf nur für den vom Käufer angegebenen PKW und Motor ( Steuergerät ) verwendet 
werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem 
Serienstand entsprechen. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die 
Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. 
Die Änderung der Software durch den Käufer führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Sollte jedoch bei Wartungsarbeiten die 
Kennfeldoptimierung überspielt werden so wird ein kostenloser Tuningsupport gewährleistet und bei Rückrüstung der Kennfeldoptimierung kann eine Gebühr 
erhoben werden.
 

8. Hinweis zur Bestellung
Da die Software individuell auf das Fahrzeug abgestimmt wird, ist der Käufer nach Auftragserteilung zur Abnahme verpflichtet.
Der Käufer verpflichtet sich einen Schadenersatz von 5000 € an den Verkäufer zu zahlen wenn die modifizierte Software von einem "Dritten" ausgelesen und oder 
verändert wird.
 

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.
 

10. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung 
ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.

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